Erstattung der Fahrtkosten im regulären ÖPNV
Durch die fehlende digitale Erfassung von Gästekarten in den Bussen des RVO kommt es seit Monaten zu nicht nachvollziehbaren Fahrgastzahlen und dadurch entstehen Kosten, die nicht mehr verhältnismäßig sind. Zusammen mit dem Chiemgau Tourismus und den umliegenden Gemeinden haben wir über Monate nach Lösungen gesucht und wir bedauern es sehr, dass diese lang andauernden Verhandlungen mit dem RVO nun endgültig gescheitert sind.
Als kurzfristige Lösung haben wir nun folgenden Prozess aufgesetzt:
Gäste mit Gästekarte können sich die entstandenen Fahrtkosten im regulären ÖPNV unter den folgenden Voraussetzungen erstatten lassen:
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- Die Gäste haben eine gültige Gästekarte für einen touristischen Kurzaufenthalt.
- Die Fahrten haben nachweislich während des Urlaubsaufenthaltes stattgefunden.
- Die Fahrten wurden mit den Linien 9509 und 9505 unternommen (Sonderbusse wie z.B. der Biathlon Bus sind davon ausgenommen).
Die Gäste kommen während der regulären Öffnungszeiten in eine unserer Tourist Infos und händigen uns einen gültigen RVO-Fahrschein aus (Zeitpässe können nur für die Zeit des konkreten Aufenthaltes erstattet werden) – die Mitarbeiter des Achental Tourismus erstatten den Gästen dann die entstandenen Fahrtkosten.